Teilkaskoversicherung

Während eine Kfz-Haftpflichtversicherung nur für den Schaden aufkommt, der bei anderen Personen verursacht wird, werden Schäden am eigenen Fahrzeug meist nur von einer Voll- oder Teilkaskoversicherung übernommen.

Wie die Vollkaskoversicherung sichert die Teilkasko ebenso eigene Schäden am Fahrzeug ab. Wie diese hervorgerufen werden, ist auch hier klar geregelt. So werden Kosten übernommen, die durch Explosion, Brand, Sturm, Blitz, Überschwemmung und Hagel entstanden sind oder aber bei Wildschäden eintritt. Hier können Haarwild oder erweiterte Einschlüsse zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden. Wichtiger Aspekt ist auch Raub oder Diebstahl. Auch die Verglasung ist oft gefährdet, schon ein Steinschlag kann teuer werden. Auch Kurzschlüsse in der Elektrik werden hier mit abgedeckt.

Doch die Teilkasko kann in vielen Bereichen, gegen einen Aufpreis, auch erweitert werden. So ist es im Bereich Haarwildschaden so, dass hier alle Tiere gelten. Das gleiche gilt für Marderbisse, etwaige Kosten für die Neuzulassung eines Autos nach Diebstahl, Lawinenschaden, Schloss- und Schlüsselaustausch nach Schlüsseldiebstahl. Dies und eine sogenannte Neupreisentschädigung können durch eine bestimmte Tarifwahl hinzugenommen werden.

Auch hier kann man die Prämien durch eine Selbstbeteiligung senken, je nachdem wie hoch sie gewählt wird. In manchen Fällen kann aber auch gleich eine Vollkaskoversicherung sinnvoller und günstiger sein, denn durch die Schadenfreiheitsklassen gilt eine andere Beitragsstaffelung. Dies kann sich lohnen. Sollte in der Teilkaskoversicherung ein Schaden geltend gemacht werden, wird ebenfalls keine Rückstufung vorgenommen.